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21. April 2021 - Das Verwaltungsgericht Lüneburg hat mit Beschluss vom 20. April 2021 im Eilverfahren festgestellt, dass das Heide Park Resort unter Einhaltung eines strengen Hygienekonzeptes öffnen darf.

news2020 05 22

Damit wurde der Park von dem bis dato geltenden Öffnungsverbot der Niedersächsischen Coronaschutzverordnung ausgenommen. Der Heide Park hatte für eine Öffnung ein umfassendes Hygienekonzept erarbeitet. Das Konzept des Parks sieht eine Test- und Maskenpflicht, ein Testzentrum am Park sowie Zugangsbeschränkungen auf 50% der Maximalkapazität vor. Dieses verhindere die Virusverbreitung ähnlich effektiv wie eine Schließung und sei daher das mildere Mittel, so das Gericht.

Zusätzlich legte das Gericht eine tägliche Testpflicht für Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter fest.

Der Beschluss wird in 2 Wochen rechtskräftig.

Der Heide Park veröffentlichte auf seiner Facebookseite folgendes Statement:

"Das Verwaltungsgericht Lüneburg hat am 21. April 2021 unserer Klage auf Öffnung stattgegeben. Das bedeutet: Wir dürfen den Park öffnen. Wir freuen uns sehr über diese Entscheidung und die Tatsache, dass wir allen unseren Gästen bald wieder außergewöhnliche Abenteuer in einem geschützten und kontrollierten Areal bieten können.

Gleichzeitig sind wir uns unserer großen Verantwortung bewusst, denn allerhöchste Priorität hat zu jeder Zeit die Sicherheit unserer Gäste und Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter. Selbstverständlich unterliegt eine Öffnung strengen Hygiene- und Sicherheitsmaßnahmen zur Eindämmung des Coronavirus, die wir mit allen Mitteln umsetzen werden.

Ein genaues Öffnungsdatum mit allen wichtigen Details für unsere Gäste geben wir schnellstmöglich bekannt. Dann werden auch datierte Tages- und Reservierungstickets buchbar gemacht. Mehr können wir zu diesem Zeitpunkt nicht sagen und bitten noch um ein wenig Geduld – wir halten Euch auf unserer Website, bei Facebook und Instagram auf dem Laufenden.

Das Abenteuerhotel und das Holiday Camp bleiben aufgrund behördlicher Auflagen weiterhin geschlossen."

Mit Material von verwaltungsgericht-lueneburg.niedersachsen.de

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